Wappen der Reichsgrafen von Friesen

Stammwappen: In Silber drei rote Rosen an einem grünen Stiel mit Blättern. Helmzier fünf Federn in den Farben rot und Silber abwechselnd. Helmdecken rot-silbern.

Die Familie wurde durch Kaiser Ferdinand III am 15.8.1653 in den Freiherrenstand erhoben. Freiherrliches Wappen: Geviert mit Herzschild:

  • Hauptschild: Geviert
    • Feld 1 und 4: In Gold ein gekrönter schwarzer Adler (Gnadenwappen)
    • Feld 2 und 3: In Silber drei rote Rosen an einem grünen Stiel mit Blättern. (lt. Siebmacher Stammwappen)
  • Herzschild: In Silber ein „zunehmender“ (rechtsgewendeter) halber Mond, gesichtet, an dessen Hörner ein senkrecht halbierter, roter, sechsstrahliger Stern stößt. (lt. Siebmacher das Wappen der Schweizer Friesen)

Drei Helme (Decken rechts schwarz-gold, links rot-silber nach dem Diplom):

  • Helm 1: ein halber Mond, gesichtet, liegend, an dessen Hörner ein waagerecht halbierter, roter, sechsstrahliger Stern stößt, die aufwärtsweisenden Hörner des Mondes mit Pfauenspiegeln besteckt (angeblich das Wappen der Schweizer Friesen)
  • Helm 2: ein schwarzer Adler, gekrönt (zum Gnadenwappen)
  • Helm 3: fünf Federn in den Farben rot und Silber abwechselnd (Stammkleinod).

Hier ist statt eines Oberwappens eine Krone verwendet worden. Das Wappen ist in eine Kartusche höchst eigenwilliger Randgestaltung eingepasst worden.

Heinrich Friedrich Freiherr von Friesen, k.u.k. Feldmarschallleutnant, erhielt am 25.9.1702 den Reichsgrafenstand. Das Wappen blieb unverändert. Die gegrafte Linie erlosch 1755. Eine andere Linie wurde 1756 gefreit und 1783 gegraft.